7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum
von GAMB. Alle durch die Auftragserfüllung entstehenden
Produktions-Daten bleiben Eigentum von GAMB. Die Nutzungsrechte
an Layout-Daten für die weitere Verwendung in elektronischen
Archiven oder im Internet bleibt zusätzlichen, vertraglichen
Regelungen vorbehalten.
Die Klärung der Abdruckrechte von zur Verwendung gelieferten
Objekte (Bilder, Fotos, Texte u.ä.) obliegt dem
Kunden.
8. Gewährleistung, Garantie und
Haftung
Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind unverzüglich
— bei erkennbaren Mängeln jedoch innerhalb von 10 Tagen nach
Entgegennahme — schriftlich mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat die Korrektheit und Vertragsgemäßheit
der gelieferten Ware und der zur Korrektur übersandten Vor- und
Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger
Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber
über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem
an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang
erkennbar oder entstanden sind.
Farbdifferenzen: Nach gegenwärtigem Stand der Technik ist es
nicht möglich, eine 100%-ige Übereinstimmung von Farben von
Proofs und Druckfarben zu garantieren. Leichte Farbabweichungen
sind ausdrücklich möglich und können nicht beanstandet
werden. GAMB übernimmt dafür keine Gewährleistung. In keinem
Fall übernimmt GAMB weitergehende Schadensersatzansprüche.
Vorlagen, Entwürfe, Daten, Druckträger und andere der
Wiederverwendung dienenden Gegenstände werden nur nach
vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den
Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt. Der Auftragnehmer haftet
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Gegenstände,
Entwürfe, Materialen, Daten sichert der Auftragnehmer zu, diese
bis zum Auslieferungstermin pfleglich zu behandeln. Für
Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
10. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit
Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma
hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern,
wenn er daran ein überwiegendes Interesse hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und
Urkundenprozesse ist Fulda.
Manfred Baierl,
Fulda, den 1.5.2015 Bitte beachten Sie auch unsere
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